AGB – Stand: 19.08.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Widerrufsrecht
§ 4 Art und Umfang der Leistung
§ 5 Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
§ 7 Zahlungsbedingungen und Preise
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
§ 9 Sicherheitseinbehalt
§ 10 Haftung
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
§ 12 Wettbewerbsklausel
§ 13 Anwendbares Recht
§ 14 Gerichtsstand
§ 15 Alternative Streitbeilegung
§ 16 Verhaltenskodex

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der 24lions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“ oder auch „Auftragnehmer“), gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und natürlichen Personen (nachfolgend „Anfrager“ oder auch „Auftraggeber“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen und AGB des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
  3.  Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
  2. Der Anfrager kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular bzw. seinen Online-Kalender einen Vorab-Besichtigungstermin und/oder eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten.
  3. Der Anbieter wird sich daraufhin telefonisch mit dem Anfrager in Verbindung setzen, um einen kostenfreien Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren oder einen bereits vereinbarten Termin zu konkretisieren.
  4. Im Anschluss an einen durchgeführten Besichtigungstermin erhält der Kunde per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der zuvor angefragten Dienstleistung(en).
  5. Dieses Angebot kann der Anfrager durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung durch eine eSignatur direkt in der Mail, per Fax, E-Mail oder Brief innerhalb von -14- Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird.
  6. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
  7. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden.
  8. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor hier getroffenen Vereinbarungen (§ 305b BGB).

§ 3 Widerrufsrecht

Für Kunden im Sinne des § 1.1. dieser AGB ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bitte beachten Sie im Fall eines Mangels den § 5  Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung unserer AGB.

§ 4 Art und Umfang der Leistung

  1. Der Anbieter bietet Reinigungsleistungen und Services im Gebäudemanagement für den unter § 1 Nr. 1 genannten Personenkreis, durch eigene Mitarbeiter und Partnerunternehmen („Subunternehmen“) an.
  2. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, sobald der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung in Textform vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  3. Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Vertragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang in Textform, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
  4. Die zu bearbeitenden Flächen müssen frei zugänglich sein. Überstellte oder beschädigte Flächen, die nicht bearbeitet werden können, berechtigen nicht zur Rechnungskürzung. Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Ändert sich die diesem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen wie z.B. der Reinigungsturnus und/oder die bezogene Leistung an sich, so ändert sich auch der dazugehörige Preis.
  6. Erhebliche Vertragsänderungen und Anpassungen bedürfen der Bestätigung der beteiligten Parteien in Textform. Erheblich sind dabei Preis-/Leistungsanpassungen von mehr als +15%/-15% des ursprünglich vereinbarten Leistungswertes.

§ 5 Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk-/Reinigungsleistungen arbeitstäglich auf Mängel zu prüfen und abzunehmen.
  2. Nimmt der Auftraggeber die Räume oder Gewerke nach erbrachter Reinigungsleistung in Betrieb, so gilt dieser Raum bzw. das Gewerk als abgenommenen.
  3. Nimmt der Auftraggeber Veränderungen an dem ausgeführten Gewerk/der erbrachten Leistung im Rahmen einer Mängelrüge vor, bevor der Auftragnehmer den gemeldeten Mangel selbst in Augenschein nehmen konnte, so entfällt für dieses Gewerk die Gewährleistung.
  4. Die Mitteilung über eine konkrete Reklamation hat gegenüber dem Auftragnehmer in nachprüfbarer Weise unmittelbar und in Textform zu erfolgen, wobei jeweils der konkrete Mangel niederzulegen ist.
    1. Für die Beseitigung anerkannter Ausführungsmängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
    2. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung verpflichtet.
    3. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn dem Auftraggeber eine weitere Frist zur Mängelbeseitigung nicht zuzumuten ist, den Preis für die dem Mangel zugrunde liegende Leistung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwendungen erhebt. Im Falle begründeter, konkreter Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Mängel seinerseits unverzüglich, spätestens jedoch im Rahmen der nächsten Reinigung beheben.
  6. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine erbrachte Werkleistung vertragsgemäß ausgeführt oder mit Mängeln behaftet ist, ist der Zeitpunkt der Fertigstellung.
  7. Für Mängel die durch besondere, durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbare Umstände nach Fertigstellung, jedoch vor Abnahme eintreten, z.B. durch Flugstaub von Baustellen, Ingebrauchnahme durch Dritte, etc. wird keine Gewährleistung übernommen. Die besonderen Umstände sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren.
  8. Für Vorschäden an den zu bearbeitenden Flächen und Schäden, die aufgrund früherer Vorbehandlung, Umwelteinflüssen oder alterungsbedingt entstanden sind, während der Ausführung der Tätigkeiten auftreten und vorher nicht sichtbar waren, wird keine Haftung übernommen. In diesem Zusammenhang festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren (Ort, Zeit, Art und Umfang der festgestellten Vorschäden/Mängel).
  9. Für Schäden, die beim Erbringen der Leistung selbst entstehen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Schadens zur Last fällt. In jedem Falle muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachprüfung der Beanstandungen an Ort und Stelle geben. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist (vgl. § 5 Nr. 4)
  10. Mängelrügen entbinden nicht von einer etwaigen Zahlungsverpflichtung.
  11. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle dienstlichen Angelegenheiten auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Das von ihm eingesetzte Personal ist hierüber ebenfalls belehrt und verpflichtet.
  2. Die eingesetzten Mitarbeiter sind über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu unterrichten.
  3. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter:   https://gertidost.de/datenschutz/

§ 7 Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Rechnungen für einmalige Leistungen sind Netto ohne Abzüge nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig.
  2. Rechnungen für Monatspauschalen und wiederkehrende Leistungen sind jeweils am letzten Werktag des Leistungsmonats fällig und ohne Abzug zahlbar.
  3. Preise für Auftraggeber verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Ändern sich die vorgenannten Bedingungen, hat der Auftragnehmer das Recht die Preise für zukünftig zu erbringende Leistungen anzupassen.
  5. Mündlich erteilte Zusatzaufträge sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden.
  6. Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung für Dauerschuldverhältnisse fristgerecht (d.h. in der Regel monatlich) zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen im Verzug, so steht es dem Auftragnehmer frei, die vertraglich geschuldeten Leistungen gem. § 273 BGB einzustellen. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Vertrags bleibt hiervon unberührt. Die Auftragnehmerin kann in diesem Fall die Erbringung weiterer vertraglich vereinbarter Leistungen von einer entsprechenden Vorauszahlung durch den Auftraggeber abhängig machen. Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich aufgrund andauernden Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber, ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 50% der bis Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung geschuldet.
  7. Unbeschadet weiterer Ansprüche, kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug Verzugszinsen nach § 288 BGB für den geschuldeten Betrag nebst Nebenkosten, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz beanspruchen.
  8. Die Zuschläge für Leistungen an Sonn- und Feiertagen und in Nachtstunden richten sich nach den gültigen Lohn- und Rahmentarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks.
  9. Sind für dauerhaft zu erbringende Leistungen Monatspauschalen vereinbart, gelten diese unabhängig von gesetzlichen Feiertagen. Andere arbeitsfreie Tage (z. B. durch Streik, Werksferien usw.) reduzieren die vereinbarten Monatspreise bzw. Pauschalpreise für periodische Reinigung nicht.
  10. Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst auf dessen ältere Schulden angerechnet. Sind für bestehende Schulden Kosten und Zinsen angefallen, so werden empfangene Zahlungen zunächst auf die angefallenen Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
  11. Alle Preise und Angebote gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für eine Leistungserbringung von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Leistungserbringungen in den zuschlagspflichtigen Zeiten bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete Räume zur Aufbewahrung von Material, Geräten etc. unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Die zu reinigenden Räumlichkeiten des Auftraggebers müssen dem Personal des Auftragnehmers zur vereinbarten Reinigungszeit zugänglich sein oder freigemacht werden.
  3. Sofern ein Zugang nur über Schlüssel oder Zugangskarten möglich ist, sind diese dem Auftragnehmer in der benötigten Anzahl zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer unterhält eine Versicherung mit Absicherung des Schlüsselverlustrisikos.

§ 9 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheiten für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei Zurückhaltung eines Sicherheitsbetrages berechtigt, alle ihm dadurch entstandenen Schäden insbesondere Verzugsschäden, in Rechnung zu stellen.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Aufgaben schuldhaft verursacht werden und hat durch eine entsprechende Versicherung Vorsorge zutragen. Der Auftraggeber kann einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangen.
  2. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  3. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Mitarbeitern des Auftragnehmers werden nicht begründet.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die eingesetzten oder angebotenen Reinigungsprodukte.
  5. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 § 11 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Ist im Vertrag über die regelmäßig zu erbringenden Reinigungsleistungen keine Laufzeit angegeben, so beträgt diese mindestens 1 Jahr (Mindestvertragslaufzeit).
  2. Vertragsbeginn ist der Tag, an dem die Annahme des Vertrages erfolgt ist.
  3. Für Verträge über Dienstleistungen und Dauerschuldverhältnisse, gelten folgende Regelungen:

a.) Laufzeitverträge ohne konkrete Dauer
Verträge über regelmäßig zu erbringende Reinigungsleistungen, für die keine Laufzeit vereinbart wurde, sind auf unbestimmte Dauer geschlossen. Diese können erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (§ 11 Nr. 1)  gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Verträge über regelmäßig zu erbringende Reinigungsleistungen für die keine Laufzeit vereinbart wurde, mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

b.) Jahresverträge
Sind Verträge über regelmäßig zu erbringende Reinigungsleistungen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger (maximal 2 Jahre) abgeschlossen, verlängern sich diese nach Ablauf  stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht form- und fristgerecht vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für Verträge mit einer Laufzeit von einem oder mehr Jahren beträgt drei Monate zum Laufzeitende.

 

  1. Die Kündigung bedarf der Textform. Als solche gilt insbesondere die Übermittlung per Email, Fax oder eingeschriebenen Brief. Dem Absender obliegt dabei der Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber die Ausführung der vereinbarten Leistung verhindern oder deren Ausführung unterbinden oder ganz unmöglich machen, so schuldet er dennoch die vertraglich vereinbarte Vergütung.
  4. Der Auftragnehmer ist in den vorgenannten Fällen berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bzw. bis zur Wirksamkeit einer Kündigung in Rechnung zu stellen.

§ 12 Wettbewerbsklausel

Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben. Insbesondere bei Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftraggeber, das bisher vom Auftragnehmer beschäftigte (Reinigungs-) Personal weder unmittelbar noch mittelbar durch Dritte vor Beendigung von 3 Monaten nicht in seinen Räumlichkeiten zu beschäftigen. Verstöße hiergegen verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung von 2 Monatsvergütungen.

§ 13 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 15 Alternative Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
  2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  3. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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